Hinter Bett und Regal der 14-jährigen Melanie Schuster (Name geändert) findet ihr Vater Drogen – Amphetamine und Marihuana. Er zeigt die Tochter 2014 bei der Polizei an. Es kommt zum Prozess vor dem Detmolder Amtsgericht – das Gericht stellt das Verfahren gegen die Jugendliche ein und verdonnert sie zu 50 Sozialstunden, die sie zügig ableistet. „Ich habe damals die Drogen für einen Freund aufbewahrt und zwei Pillen probiert, weil ich eine schwierige Phase hatte“, erinnert sich die heute 20-jährige Lagenserin. Sie habe den Drogen abgeschworen, sich wieder mit ihrem Vater vertragen und inzwischen eine dreijährige Tochter. Doch die Schatten der Vergangenheit wird sie nicht los – wegen der „Jugendsünde“ darf sie bis heute keinen Führerschein machen, da die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe aufgrund ihrer Vergangenheit eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) verlangt.
Behörde verlangt Haaranalyse
Dagegen kämpft sie jahrelang mit Anwalt André Ostermann vor Behörden und Gerichten – mit Erfolg. Nach einer Haaranalyse, die beweist, dass sie keine Drogen mehr nimmt, darf sie endlich zur Fahrschule. Jetzt hat die junge Mutter die Theorie bestanden und wartet auf einen Termin für die praktische Prüfung. Eine Chronologie.
März 2017: Im Alter von 17 Jahren stellt Melanie Schuster beim Kreis einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren. Sie reicht alle Unterlagen ein, darunter ein tadelloses Führungszeugnis. „Ich wollte den Führerschein machen, damit ich zur Ausbildungsstelle nach Lemgo komme und die Kleine zur Kita bringen kann.“
April 2017: Der Kreis teilt ihr mit, dass sie nach einer MPU ihre Führerscheinprüfung machen könne. Hintergrund der Auflage seien die Ermittlungen aus dem Jahr 2014. „Ohne eine Begründung für diesen Schritt hat der Kreis eine Beweislastumkehr vorgenommen. Nicht meine Mandantin muss nachweisen, dass sie fahrtauglich ist, sondern der Behörde muss darlegen, welche Gefahr von ihr ausgeht“, sagt Anwalt André Ostermann.
Februar 2018: Trotz mehrerer Gespräche besteht der Kreis auf die MPU – dagegen klagt Melanie Schuster vor dem Mindener Verwaltungsgericht. Zudem beantragt sie Prozesskostenbeihilfe, da die heute 20-Jährige an ihre finanzielle Belastungsgrenze stößt.
Januar 2019: Das Verwaltungsgericht lehnt die Beihilfe ab. Bevor über die MPU entschieden wird, zieht Melanie Schuster vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.
Februar 2019: Die Richter am OVG bewilligen die Hilfe und betonen in einem unanfechtbaren Beschluss, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nicht nachvollziehbar sei und damit rechtlich keinen Bestand habe. Der Kreis habe eine unzulässige Beweislastumkehr zu Lasten der 20-Jährigen vorgenommen. „Doch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Minden ist notwendig, da dort in der Sache noch kein Urteil gefallen ist“, so Ostermann.
September 2019: Anschließend schlägt der Kreis einen Vergleich vor – die Behörde teilt per Schreiben mit, dass sie auf die MPU verzichte, aber eine medizinische Untersuchung verlange, die beweisen soll, dass die 20-Jährige keine Drogen mehr konsumiere. Die Kosten für die Untersuchungen müsse Melanie Schuster tragen. „Die stellen immer noch rechtswidrige Forderungen“, sagt Ostermann. Er habe den Vorschlag abgelehnt.
Februar 2020: „Trotzdem gibt es bisher keine Entscheidung in dem Fall, da das Verwaltungsgericht Minden nicht entscheidet und der Kreis Lippe seine Entscheidung nicht zurücknimmt“, sagt Ostermann. Auf Anfrage teilt das Mindener Gericht mit, dass die zuständige Kammer derzeit überlastet sei und mit Verfahrenszeiten von mehr als zwei Jahren gerechnet werden müsse. „Wir können keinen Prozess-Termin nennen. Es kann lange dauern“, sagt Richter Dr. Hans-Jörg Korte, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Minden. Der Kreis Lippe denkt nicht an die Rücknahme des MPU-Beschlusses – damit wäre eine Gerichtsentscheidung überflüssig. „Wir warten auf den Richterspruch“, sagt Sprecher Steffen Adams. Seine Begründung: Melanie Schuster habe in der Vergangenheit Drogen konsumiert und solle eine MPU machen, die Zweifel an der Fahreignung ausräumten. Deshalb sei die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt worden. „Wegen der Jugendsünde einer 14-Jährigen tritt der Kreis Lippe ein Verfahren los, das wirklich ohne Beispiel ist“, schimpft Rechtsanwalt Ostermann. Das völlig neue, drogenfreie Leben der 20-Jährigen samt Arbeitsplatz und Kind werde völlig ignoriert.
Juni 2020: Die 20-Jährige will nicht auf eine Urteil im Jahr 2022 oder später warten und lässt eine Haaranalyse machen, die beweist, dass sie keine Drogen konsumiert – Kosten 165 Euro. Nur wenige Tage erhält sie die Zulassung zur Führerscheinprüfung.
September 2020: Anfang des Monats besteht Melanie Schuster ihre theoretische Prüfung. „Wegen Corona hat sich alle hinausgezögert, aber die Hälfte habe sich schon geschafft“, freut sich die 20-Jährige. Jetzt nehme sie die notwendigen Fahrstunden und hoffe, dass sie schon bald ihren Führerschein erhalte und der Albtraum – nach mehr als dreieinhalb Jahren und einem Schuldenberg von mehreren Tausend Euro – endlich ein Ende habe.
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