„Führerscheinkönig“ wieder auf der Anklagebank

Er ist immer noch von seiner Unschuld überzeugt, beschimpft am Telefon lautstark Polizei-, Finanz- und Justizbehörden – Rolf Herbrechtsmeier, selbsternannter „Führerscheinkönig“, fühlt sich auch acht Monate nach seiner Verurteilung zu vier Jahren und drei Monaten Haft ungerecht behandelt. Nach Ansicht des Detmolder Landgerichts konnten ihm Betrug und versuchter Betrug in 46 Fällen nachgewiesen werden – er soll Autofahrern, denen in Deutschland der Führerschein entzogen worden war, einen Ersatz im EU-Ausland versprochen haben. Doch zahlreiche Kunden, darunter Alkoholiker, Raser und Schläger, aus dem gesamten Bundesgebiet gingen trotz geleisteter Zahlungen leer aus. Da der Schuldspruch derzeit am Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft, ist Herbrechtsmeier noch auf freiem Fuß, doch es droht weiterer Ärger – in wenigen Wochen muss der 52-Jährige wieder auf die Anklagebank.
Diesmal am Detmolder Amtsgericht – die Vorwürfe: Beleidigung, Trunkenheit am Steuer und unerlaubter Drogenbesitz. „Der Prozess ist für den 11. Mai terminiert“, sagt Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger. Im April vergangenen Jahres musste der „Führerscheinkönig“, also während der Prozess am Landgericht lief, seine Fahrerlaubnis abgeben, weil er mit 2,0 Promille am Steuer gesessen haben soll. Herbrechtsmeier bestreitet die Trunkenheitsfahrt: „Ich habe an dem Abend mit einem Kumpel getrunken, als die Polizisten kamen, saß ich im Auto und habe die Freisprechanlage repariert, bin aber nicht gefahren.“ Ein Führerscheinkönig ohne Lappen – das sei ja völlig bekloppt, spricht Herbrechtsmeier von sich in dritter Person.

Rolf Herbrechtsmeier während des Prozesses vor der Wirtschaftskammes des Detmolder Landgerichts mit seinen ehemaligen Anwälten nach Ralf Sugland (links) und Dr. Carsten Ernst. Archivfoto: Bernhard Preuss

Doch das Thema Alkohol zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben des 52-Jährigen. Bereits während des Betrugsprozesses am Landgericht war er alkoholisiert zu einigen Sitzungsterminen erschienen und auch in den Verhandlungspausen griff er immer wieder vor dem Gerichtsgebäude zur Flasche. In einer persönlichen Stellungnahme erklärte Herbrechtsmeier, dass Bier schon seit seiner frühester Jugend zu seinem Leben gehört habe. Nach der sechsten Klasse habe er die Hauptschule verlassen, keinen Beruf gelernt, mit Einbrüchen und Betrügereien seinen Lebensunterhalt bestritten. Zunächst habe er zur Entspannung getrunken, später sei es Routine geworden. Nachdem er bei seiner Hochzeit 2010 durch einen Unfall mit einem Feuerwerkskörper ein Auge verloren habe, habe er eine „Scheiß-egal-Einstellung“ entwickelt und später ständig unter Alkoholeinfluss gestanden – auch während der Arbeit. Seit 2011 habe er etliche Entgiftungen und Entziehungskuren hinter sich gebracht, doch sein Alkoholproblem höchstens kurzfristig in den Griff bekommen. Dabei sei er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. „Im Alter von 32 hatte ich bereits zehn Jahre Knast hinter mir“, so Herbrechtsmeier.
Wie viele Jahre hinter Gitter letztendlich hinzukommen, entscheiden die Richter in Karlsruhe und das Detmolder Amtsgericht. Der 52-Jährige gibt sich von dem anstehenden Prozess im Mai betont lässig – nicht nur die Alkoholfahrt, sondern auch die Vorwürfe Beleidigung, dem ein jahrelanger, erbitterter Nachbarschaftsstreit zugrunde liege, sowie Drogenbesitz würden sich in Luft auflösen, mehr wolle er nicht sagen.

Kampf mit Behörden um Kontenfreigabe

Derzeit kämpft Rolf Herbrechtsmeier mit den Finanzbehörden vor Gericht um die Freigabe seiner Konten, auf denen nach seinen Angaben „mehrere Millionen Euro“ liegen. „Das Landgericht hat mich vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen, aber das Finanzamt nervt mich einfach weiter und gibt die Gelder nicht frei“, sagt Herbrechtsmeier. Dazu Staatsanwalt Kristoffer Mergelmeyer: „Es sind keine Millionen. Der strafrechtliche Aspekt wurde eingestellt, aber die Finanzbehörden haben ihre eigenen Ansichten.“ Dies bezeichnet Herbrechtsmeier, als „Absprache der Behörden, um ihn fertigzumachen und pure Schikane“. Da ihm der Zugriff auf sein Geld verwehrt würde, müsse er gegenwärtig von 1.030 Euro Hartz IV leben. Zudem biete er, wenn gewünscht online Vorbereitungskurse für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen – er sehe darin kein Glaubwürdigkeitsproblem, nur weil er derzeit keine Fahrerlaubnis habe.

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