Frau attackiert Hündin und Halter mit Pfefferspray

Die Joggingrunde im April 2019 um den Schiedersee wird eine heute 64-jährige Apothekerin aus Lippe nicht so schnell vergessen – es kostet sie nach zwei Gerichtsurteilen 5100 Euro und bringt ihr einen Eintrag ins Vorstrafenregister. Bewaffnet mit einem Pfefferspray drehte die Frau ihre Laufrunde, als sie sich von der friedlich entgegenkommenden Golden-Retriever-Hündin „Mia“ angegriffen fühlte und das mitgeführte Spray gegen die Hündin und den anschließend herbeieilenden Halter einsetzte. „Ich habe panische Angst vor diesen Tieren, daher meine Reaktion. Es war Notwehr, weil ich attackiert wurde“, hatte die Frau bereits im Dezember 2019 vor dem Blomberger Amtsgericht ausgesagt. Doch das Gericht glaubt ihr nicht und verurteilte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) sowie 300 Euro Schmerzensgeld, die sie an den Halter zahlten musste. Gegen den Schuldspruch legte die Angeklagte, die nach dem Vorfall ihren Wohnsitz von Lippe nach Baden-Baden verlegte, Berufung am Detmolder Landgericht ein. Doch die zweite Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Diekmann schmetterte die Berufung ab – es bleibt beim Schuldspruch von Ende 2019.

Hundehalter missachtet Leinenpflicht

„Ich habe den Hund nicht angesprüht, sondern das Spray in der Luft verteilt. Ich muss mich doch wehren dürfen, wenn das Tier auf mich zustürmt“, sagte die Angeklagte, die keine Angaben zu ihren monatlichen Einnahmen macht, während des neuen Prozesses. Zudem habe der Halter, ein Polizeibeamter aus Bayern, den sie gar nicht mit dem Pfefferspray attackiert habe, das Tier trotz angeschlagener Leinenpflicht, frei herumlaufen lassen. „Wenn sich der Herr Polizist an die Regeln gehalten hätten, wäre es gar nicht zu dem Vorfall gekommen“, fügte die 64-Jährige hinzu.

Pfeferspray-Attacke verletzt Golden-Retriever

Der 45-jährige Halter der Hündin, ein Tourist und Polizist aus dem bayerischen Rieden, räumte ein, dass er die Leinenpflicht am Schiedersee missachtet habe, weil an diesem Aprilvormittag keine Menschenseele vor Ort gewesen sei. „Die Mia ist wirklich sehr friedlich und hat sogar eine Ausbildung zum Besuchshund in Seniorenheimen abgelegt“, erklärte der Polizist im Zeugenstand. Nach der Pfefferspray-Attacke hätten die Augen der Hündin stark getränt, sie habe einen Niesreiz erlitten und jaulend versucht, sich mit den Pfoten über Augen, Kopf und Nase zu reiben. Trotz seiner lautstarken Rufe sei die Angeklagte nicht stehengeblieben, sei auf den Parkplatz geflohen und habe sich in ihrem Auto verschanzt.

Angeklagte wird als „Hundehasserin“ tituliert

Seiner Aufforderung, ihre Personalien herauszugeben und auszusteigen, habe sie mit Beschimpfungen und Beleidigungen geantwortet. „Durch ihr Verhalten habe sie gezeigt, dass sie eine Hundehasserin sind“, sagte der 45-jährige Hundehalter in Richtung der Angeklagten. Nach dem die 64-Jährige das Auto nicht verlassen habe und schließlich davongefahren sei, habe er ihr Kennzeichen notiert und Anzeige erstattet.
Ihr Verteidiger Cornelius Pietsch aus Hannover brachte in seinem Plädoyer seine Verwunderung „über das Mitführen des Pfeffersprays auf der Joggingrunde“ zum Ausdruck, beantragte einen Freispruch, da die Verletzungen von Hündin und Halters sehr, sehr gering gewesen seien. „Meine Mandantin hat panische Angst vor Hunden und es steht Aussage gegen Aussage“, sagte Pietsch. Die Version seiner Mandantin sei logisch und glaubwürdig. Dies sah Staatsanwalt Jan Denker ganz anders: „Sie können nicht einfach mit Pfefferspray Menschen und Tiere angreifen, die Angst vor Hunden müssen sie anders bekämpfen.“ Zudem zeige die Angeklagte, trotz zweifacher Gerichtsverhandlung, keine Einsicht, kein Unrechtsbewusstsein und sei Lichtjahre von einer Verhaltensänderung entfernt. Dieser Argumentation folgte das Gericht, ob die Angeklagte Rechtsmittel einlegen wird, steht in den Sternen.

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