Die Mütter inserierten bei Ebay-Kleinanzeigen Babyschalen, Wickeltasche oder Kinderkleidung. Als Reaktion bekamen sie im vergangenen Jahr nicht etwa einen Preisvorschlag, sondern die Anfrage eines 25-jährigen Detmolder, ob sie nicht ihre Kind verkaufen möchten – für 5000 bis 6000 Euro. Der Mann bat darum, ihm die Kinder verpackt und mit zugeklebten Mündern zuzuschicken, da der Nachwuchs geschreddert oder im Backofen landet. Mehrfach hatte der Angeklagte solche durchgeknallten Offerten gemacht und wurde heute vom Landgericht Detmold zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, „da er sich bereit erklärte ein Verbrechen zu begehen“, so Richter Karsten Niemeyer in der Urteilsbegründung. Die Strafe muss er nicht im Gefängnis absitzen, sondern wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. „Die Einrichtung kann er erst wieder verlassen, wenn ein Gutachter bestätigt, dass von dem Detmolder keine Gefahr mehr ausgeht. Das kann länger als eineinhalb Jahre dauern“, sagt Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth. Vom Anklagepunkt versuchter Kinderhandel in vier Fällen wurde der 25-Jährige freigesprochen. „Nach den Worten des Gutachters ist mein Mandant eine tickende Zeitbombe,“
„Nach den Worten des Gutachters ist mein Mandant eine tickende Zeitbombe“
Der gerichtlich bestellte Gütersloher Psychiater Dr. Gerhard Dankwarth attestierte dem 25-Jährigen einen Gendefekt sowie eine Störung der Sexualpräferenz. Von dem Angeklagten gehe eine erhebliche Gefahr aus. Gutachter Dr. Dankwarth wollte nicht ausschließen, dass der Detmolder seine Vorstellungen, die er gegenüber den Müttern kund getan habe, bei Gelegenheit in die Tat umsetze. „Nach den Worten des Gutachters ist mein Mandant eine tickende Zeitbombe, die jederzeit explodieren kann, doch er hat bisher ein straffreies Leben geführt und diese Angebote an die Mütter waren reine Spinnereien“, sagt Verteidiger Helmut Wöhler aus Bad Salzuflen, der Freispruch gefordert hatte und nun Revision gegen das Urteil einlegen will.
Das Gericht sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Kinderhandels frei, aber folgte den Ausführungen des Gutachters. Mehrfach hatten Mütter, die im Internet Babysachen verkaufen wollten, in den vergangenen Jahren Anzeige gegen den 25-Jährigen erstattet, doch die Ermittlungen wurden immer wieder eingestellt, da seine Offerten von anderen Behörden belächelt und nicht ernst genommen wurden. Erst die Detmolder Staatsanwalt klagte ihn an. In einem Fall hatte der Mann, mit einem Intelligenzquotienten von 97, einer Frau mitgeteilt, dass er gerne ihre Kinder kaufen und auf seinem großen Hof in Detmold, auf dem er bereits drei Kinder halte, unterbringen wolle. Sie könne ihm die Kinder in einem Karton schicken. Einer anderen Frau hatte der Angeklagte 600 Euro pro Monat in Aussicht gestellt, wenn sie ihm ein Kind überlasse.

Während der Befragung zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. „Solch ein Urteil, dass jemand verurteilt wird, weil er sich zur Begehung einer Straftat bereit erklärt, ist äußerst selten. Aber nach den Ausführungen des Gutachters war dies aus Sicht der Kammer dringend notwendig“, erklärte Landgerichtssprecher Dr. Wormuth.