Gefängnisstrafe für Betrug bei Corona-Hilfen

Er beantragte knapp 25.000 Euro Corona-Soforthilfen für seinen erfundenen Gartenbaubetrieb und wurde mehrfach von der Polizei am Steuer von nicht versicherten Autos erwischt – elf Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen Subventionsbetrugs in Tateinheit mit Fahrens ohne Haftpflichtversicherung – so lautet das Urteil das Detmolder Amtsgerichts gegen einen 64-jährigen Detmolder.
Der Mann kassierte im April vergangenen Jahres 9.000 Euro Corona-Soforthilfen für seinen fiktiven Betrieb. Als er im Mai nochmals weitere 15.000 Euro beantragte, schöpften Beamtinnen der Detmolder Bezirksregierung Verdacht stoppten die Zahlungen und erstatteten Anzeige. Zudem wartet der mehrfach vorbestrafte Mann, der den Betrug vor Gericht einräumte, auf die Revision eines Urteil des Landgerichts Bielefeld, das ihn wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte. Wenn der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch bestätigt, werden aus 11 Monaten gleiche mehrere Jahre Haft.

„Gartenbauunternehmen existierte nur in der Phantasie des 64-Jährigen“

Kern der Vorwürfe während der Gerichtsverhandlung in Detmold waren zwei Anträge auf Corona-Soforthilfe, die der 64-Jährige im Frühjahr 2020 bei der Bezirksregierung Detmold gestellt hatte – knapp 25.000 wollte er so auf sein Konto überweisen lassen. „Das Gartenunternehmen existierte nur in der Phantasie des 64-Jährigen. Er wollte nur das Geld kassieren, doch den Beamten fiel der Betrug nach der ersten Überweisung auf“, sagte Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger. Die Detmolder Staatsanwaltschaft sah bei den Taten erhebliche kriminelle Energie sowie das „dreiste“ Ausnützen der Corona-Pandemie und der Soforthilfen des Staates. Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte „kaltschnäuzig“ die Soforthilfen beantragt habe, die bewusst mit niedrigen Voraussetzungen und geringen Kontrollen geschaffen worden seien.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte bleibt aber wegen Fluchtgefahr sowie der noch fehlenden Entscheidung des BGH in Untersuchungshaft.
Foto: Bernhard Preuss

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