Urteil nach Zugunfall: Entschädigung für Roland Kopp

Roland Kopp, Ex-Fußballprofi von Arminia Bielefeld und Betreiber des Detmolder „Soccerdomes“, prallt im Juni 2012 an einem Bahnübergang in Detmold mit seinem Audi gegen einen Zug der Westfalenbahn, da der Wärter vergisst, die Schranke herunterzulassen. Knapp neun Jahre nach dem Unfall sprach nun die Zivilkammer des Detmolder Landgerichts dem 56-Jährigen im Rechtsstreit mit der Gegenpartei, die sich aus Deutscher Bahn, Westfalenbahn und einem Streckenposten zusammensetzt, nun knapp 16.500 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu. Damit bleibt das Gericht unter der Forderung von Kopp und seinem Rechtsanwalt Ralf Eggersmann, die 21.500 Euro gefordert hatten.

„Die Verzögerungstaktik hat mir sehr zugesetzt.“

Roland Kopp, Spielervermittler


„Ich bin froh, dass es endlich ein Urteil gibt. Das Geld ist mir egal, ich möchte nur, dass die Albträume und Panikattacken aufhören“, sagt der Familienvater, der den Unfall damals äußerlich unverletzt überstand, aber seit Jahren unter den psychischen Folgen des Crashs leidet. Immer wieder habe die Gegenseite Termine verschoben – ein Treffen vor der Zivilkammer sei insgesamt 18. Mal verlegt worden. „Die Gegenseite hat Vergleiche des Gerichts abgelehnt und die Verzögerungstaktik hat mir sehr zugesetzt“, sagt Kopp. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – gegen die Entscheidung des Landgerichts können alle Beteiligten Berufung am Oberlandesgericht in Hamm einlegen.
Foto: Bernhard Preuss

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