Nach Urteil wegen Kinderpornografie: JVA-Mitarbeiter entlassen

Es war ein sehr, sehr langer und steiniger Weg, mit diesen Worten beschreibt Oliver Burlage, Leiter der Justizvollzugsanstalt Detmold (JVA), die Entlassung eines verbeamteten Mitarbeiters. Der Mann war im Februar 2014 vom Blomberger Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten Haft verurteilt worden. Nach mehr als sechs Jahren juristischer Auseinandersetzung wurde der 48-Jährige im Sommer vergangenen Jahren – nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – aus dem Dienst entlassen. „Das Urteil war mir sehr wichtig. Es ist nicht akzeptabel, dass der Mann nach einem solchen Schuldspruch hier arbeitet und Insassen betreut, die langjährige Haftstrafen wegen ähnlicher Vergehen hier absitzen“, betont Burlage.

Der 56-jährige Oliver Burlage leitet seit knapp sechs Jahren die JVA in Detmold. Hier sitzen derzeit rund 140 Gefangene-


Der 56-jährige Burlage, der seit 2015 die JVA leitet, und seine Vorgängerin Kerstin Höltkemeyer-Schwick, hatten seit der Verurteilung des Beamten darum gekämpft, dass der Mann, der jahrelang vom Dienst suspendiert war, seinen Beamtenstatus verliert. „Hätte ihn das Amtsgericht Blomberg zu zwölf Monaten verurteilt, wäre der Mann per Gesetz entlassen worden“, erinnert sich Burlage. Nach mehreren nervenaufreibenden Klagen und Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht landet der Fall schließlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Dort gaben uns die Richter recht und so konnten wir den Mann nach sechsjähriger juristischer Auseinandersetzung entlassen“, freut sich Burlage. Die Messlatte, um einen Beamten aus dem Dienst zu entlassen, liege extrem hoch, aber wer sich an den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft vergreife, dürfe nicht auf Nachsicht und Toleranz hoffen.

„Absolutes Besuchsverbot zwischen Besuchsgruppen und Gefangenen.“

Oliver Burlage, Lieter der JVA-Detmold


Seit dieser guten Nachricht bestimme das Coronavirus den Alltag in der JVA. Gegenwärtig sei der Ausgang für einen Teil der rund 140 Gefangenen in Detmold wieder stark eingeschränkt worden. Seit Montag gebe einen entsprechenden Erlass des Landesjustizministeriums, der zunächst bis zum 9. Mai gelte. Weiter erlaubt seien laut Ministerium begleitete Ausgänge – in Detmold seien derzeit rund 15 Häftlinge betroffen. „Das sind Insassen, die kurz vor der Entlassung stehen, eine Wohnung suchen oder sich bei der Arbeitsagentur melden müssen. Sie werden von unseren Mitarbeitern begleitet, die natürlich darauf aufpassen, dass die Coronaregeln eingehalten werden“, betont Burlage. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen seien zwei Inhaftierte und zwei Bedienstete Ende vergangenen Jahres positiv auf Corona getestet worden. Natürlich seien sofort Quarantäne-Maßnahmen ergriffen worden. „Wahrscheinlich haben unsere Mitarbeiter das Virus hier reingeschleppt, aber die genaue Ursache haben wir nicht ausmachen können. Mittlerweile gelten die Erkrankten als wieder genesen“, erklärt Burlage. Um weitere Fälle zu verhindern, bestehe während des gesamten Besuchs – einschließlich Begrüßung und Verabschiedung – ein „absolutes Kontaktverbot zwischen Besuchspersonen und Gefangenen.“ Zudem seien Plexiglas-Wände eingezogen und auch das Sportangebot eingeschränkt worden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, so Burlage. Natürlich würden die Inhaftierten, wenn sie an der Reihe seien, auch geimpft. „Die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen funktionieren. Wir hoffen, dass es bis zum Ende der Pandemie auch so bleibt“, fügt Burlage hinzu.
Fotos: Bernhard Preuss

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