Gute Nachricht für alle Kletterfans – die pandemiebedingte Schließungen der Kletterparks in NRW sind unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt. Damit waren Kletterparkbetreiber mit ihrer Klage erfolgreich – darunter auch Lutz Heinemann, Betreiber des Detmolder Kletterparks am Hermannsdenkmal.
Das Land NRW musste seine Coronaschutzverordnung nun um einen Passus ergänzen, nämlich dass alle Freizeitanlagen unter freiem Himmel öffnen dürfen. Voraussetzung sind eine Inzidenz unter 100 und dass die Besucher genesen, geimpft oder negativ getestet sind.
Kletterpark am Hermann öffnet am Freitag
Auf der Homepage des Detmolder Kletteraparks ist zu lesen, dass er am Freitag wieder öffnen werde. Ein negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Nachweis über die Immunisierung durch Impfung oder Genesung seien notwendig! Ab Freitag werde oben am Hermannsdenkmal ebenfalls eine Corona-Teststelle eingerichtet. Hier könnten sich Interessierte ganz unkompliziert und kostenlos für den anschließenden Besuch im Kletterpark testen lassen!
Das Urteil gilt auch für andere Einrichtungen wie zum Beispiel Minigolfanlagen.