Vergewaltigungsvorwurf: Gericht spricht Schüler frei

Nach wenigen Minuten endete heute der Vergewaltigungsprozess gegen einen 15-jährigen Förderschüler aus Detmold vor dem Landgericht mit einem Freispruch. Der Vorwurf, dass der Teenager im September vergangenen Jahres eine gleichaltrige Schülerin auf der Schultoilette vergewaltigt haben soll, konnte nicht bewiesen werden. „Die Schülerin verwickelte sich in ihrer Aussage in Widersprüche, so blieb der Kammer nichts anderes als ein Freispruch“, sagt Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth.
Der Angeklagte hatte zuvor eine Verabredung mit seiner Mitschülerin zum Oralverkehr eingeräumt, doch als das Paar die Tür der Schultoilette verschlossen habe, sei jemand in die benachbarte Kabine gekommen. Daraufhin sei ihm die Lust vergangen und er habe das Vorhaben beendet.
Das Mädchen schilderte die Vorgänge ganz anders und hatte sexuelle Handlungen des 15-Jährigen, die gegen ihren Willen geschehen seien, gegenüber einer Mitschülerin beschrieben. Die Vorwürfe landeten bei der Schulleitung und dann bei der Polizei. „So kam es zur Anzeige und Anklage“, sagte Wormuth. Doch vor Gericht sei auch anhand vor Chatprotokollen darlegt worden, dass das Mädchen in den Jungen verliebt gewesen sei und nach dem „Treffen auf der Schultoilette“ eine weitere Beziehung gewünscht habe, erklärte sein Verteidiger Remzi Yalcin auf Anfrage. Doch sein Mandant habe sich geschämt und kein Interesse mehr an einer Beziehung mit der Schülerin gehabt. Die beiden Schüler seien noch auf der derselben Schule, aber nicht mehr in einer Klasse.

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