Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat zwei Schuldsprüche des Detmolder Landgerichts aus dem vergangenen Jahr kassiert – die beiden Prozesse müssen erneut aufgerollt werden.
Schuldspruch um totgeschütteltes Baby in Oerlinghausen aufhoben
1. Am Mittwoch, 9. Juni, wird der Fall eines 27-Jährigen aus Oerlinghausen am Detmolder Landgericht neu verhandelt – zumindest was das Strafmaß angeht. Jetzt darf der Angeklagte, der seit dem Schuldspruch am 30.September vergangenen Jahres in Haft sitzt, mit einer geringeren Gefängnisstrafe rechnen. Der Vater war wegen Körperverletzung mit Todesfolge an seinem nicht mal dreimonatigen Sohn zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neuen Monaten verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Oerlinghauser seinen Sohn im März 2020 zu Tode geschüttelt. Der Mann blieb während des Prozesses dabei, dass sein Kind durch einen Unfall im Haushalt verletzt wurde. Mehrere Gutachten sprachen aber dagegen.
Der Angeklagte legte Revision gegen das Detmolder Urteil und bekam nun recht. Der BGH bemängelte, die Richter hätten zu Lasten des Angeklagten strafschärfend berücksichtigt, dass dieser „mit direktem Vorsatz“ gehandelt habe. Da die Strafkammer IV als Auffangkammer die Beweisaufnahme nicht wiederholen muss, sind zum Hauptverhandlungstermin keine Zeugen geladen.
Vater nimmt in Lage eigene Tochter als Geisel
2. Dagegen wird der Prozess gegen einen 35-Jährigen aus Lauda-Königshofen in Baden-Württemberg, der am 20. März vergangenen Jahres wegen Geiselnahme und vorsätzlicher Körperverletzung in Lage zu einer Haft von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden war, am 21. Juni ganz neu aufgerollt. Der 35-Jährige soll im Zeitraum zwischen Mai und September 2019 gegenüber seiner Frau und den Kindern mehrfach gewalttätig geworden sein – darunter fielen sogar zwei mutmaßliche Geiselnahmen. Der Verurteilte legte gegen das Urteil des Detmolder Landgerichts erfolgreich Revision ein – der BGH hob das Urteil teilweise auf.
Die Bundesrichter bemängelten, dass die Durchsicht von Bildern in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden habe. Die Richter hatten während der Hauptverhandlung, zum Schutz der Zeugen, den Angeklagten aus dem Gerichtssaal entfernen lassen. Dies stellt nach Ansicht des BGH einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar – somit wurde der Schuldspruch, der sich mit den Bilder nachweisen ließ, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Die Richter müssen die Beweisaufnahme wiederholen. Dafür hat das Landgericht bereits zwei weitere Prozesstermine – am 23. Juni und 1. Juli – festgelegt.