Zwei Detmolder im Alter von 24 und 25 Jahren sollen im März 2019 eine betrunkene Frau nach einem Discobesuch in ihrer Wohnung vergewaltigt haben und den Übergriff per Handy gefilmt haben. Das Opfer kann sich aufgrund des enormen Alkoholkonsums gar nicht mehr an die Tat erinnern. „Als die Beamten die 34-Jährige mit den Handyaufnahmen konfrontierten, war sie völlig geschockt und konnte auch die mutmaßlichen Täter nicht identifizieren“, sagt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Da sich auch die Angeklagten bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert hätten, lägen derzeit nur die Aufnahmen vor. Für Rechtsanwalt Hendrik Schnelle, der den 25-jährigen Angeklagten verteidigt, möglicherweise ein Indiz dafür, dass der Sex einvernehmlich stattgefunden und die Frau aus diesem Grund keine Anzeige erstattet hat. „Doch wenn das Gericht die Vergewaltigung feststellen sollen, werden beide verurteilt, der Vergewaltiger und auch der Kameramann“, betont Vetter.
Angeklagte sitzen nicht in U-Haft
Das Video war im vergangenen Jahr, also rund zwölf Monate nach der mutmaßlichen Vergewaltigung, eher zufällig entdeckt worden. Der 25-jährige Angeklagte war ins Visier der Ermittler geraten, weil er in 14 Fällen kinderpornografische Dateien per Whatsapp und Facebook verschickt haben soll. Genau aus diesem Grund sei eine Hausdurchsuchung veranlasst worden, dabei hätten Ermittler laut Oberstaatsanwalt Ralf Vetter Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten auf dem Handy des Angeklagten sichergestellt. „Er soll nicht an der Herstellung der kinderpornografischen Videos beteiligt gewesen sein, sondern das Material weitergeleitet haben“, erklärt Vetter. Die beide Angeklagten sind nicht einschlägig vorbestraft und sitzen derzeit auch nicht in Untersuchungshaft.
Der Prozess startet am Montag, 7. Juni, um acht Uhr am Detmolder Landgericht.