Lange Gesichter beim 27-jährigen Angeklagten und seinem Anwalt Jerrit Schöll – nachdem der BGH das Urteil vom 30. September vergangenen Jahres wegen Körperverletzung mit Todesfolge an seinem nicht mal dreimonatigen Sohn aufgehoben hatte – reduzierte das Detmolder Landgericht im zweiten Anlauf die Haftstrafe um „lediglich“ ein halbes Jahr auf sechs Jahre und drei Monate. Welche Erwartungen der 27-Jährige aus Oerlinghausen in die erneute Verhandlung gelegt hatte, zeigt der Antrag des Verteidigers von drei Jahren und drei Jahren. Während des ersten Prozesses hatte der Angeklagte noch geschwiegen und legte jetzt im zweiten Durchgang quasi ein Geständnis ab. Nach Angaben von Landgerichtssprecher Wolfram Wormuth ließ sich der 27-Jährige dahingehend ein, dass er das Baby am 12. März 2020, nachdem es mit dem Kopf an die Fensterbank gestoßen sei, ins Bett gelegt habe, um aus der Küche etwas zur Kühlung des Kopfes zu holen. Doch nach seiner Rückkehr habe sich das Junge nicht mehr bewegt, daher habe er ihn aus dem Bett genommen und geschüttelt, damit er aufwacht. Das Baby rührte sich nicht mehr und starb schließlich trotz Not-Operation infolge eines schweren Schädelhirntraumas in der Kinderklinik Bielefeld-Bethel.
Kind hatte Verletzungen am Oberarm und Rippenbrüche
Die Ärzte berieten damals mit der Mutter, was zu tun sei. Selbständig atmen und schlucken – ja, das hätte der Junge wohl noch gekonnt, und er wäre wohl auch in absehbarer Zeit nicht gestorben. Aber ein Leben fast ohne Gehirn – wäre das ein Leben gewesen? Die Mutter stimmte schließlich zu, die Maschinen abzuschalten, und rief gemeinsam mit einer Ärztin ihren Mann an, der bereits in Untersuchungshaft saß. Er stimmte zu. Und so starb der kleine Junge in der Nacht zum 14. März. Nach dem Tod des Kindes stellten Ärzte einen Oberarmbruch und zwei weitere Rippenbrüche am Leichnam fest.
Auch den Antrag von Verteidiger Schöll den Haftbefehl vorerst, also bis das Urteil rechtskräftig wird, aufzuheben, lehnte das Gericht ab. „Es wird wahrscheinlich auf eine erneute Revision hinauslaufen“, sagte ein Prozessbeobachter.