Pädophile Angriffe: 30-Jähriger soll von Mädchen Nacktfotos und –videos verlangt haben

„Ich wüsste so gerne, wie du aussiehst, schick mir doch einmal ein Foto von dir“: Pädophile Übergriffe im Internet, auch bekannt als Cybergrooming, beginnen meist mit harmlosen Fragen wie dieser. Soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele: Im Internet gehört der Kontakt zu Unbekannten für Kinder häufig zum Alltag – nicht ohne Risiko. Wer sich tatsächlich hinter einem fremden Online-Profil verbirgt, ist nie sicher zu erkennen. Das macht es den meist männlichen Tätern einfach, sich unerkannt an Kinder heranzumachen. Die wahren Absichten erkennen diese dann häufig viel zu spät. Mit dieser Masche soll ein 30 Jahre alter Mann aus Lemgo von November 2020 bis März 2021 drei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren über soziale Netzwerke angesprochen sowie Nacktfotos und -videos verlangt haben. Dabei soll er sich als 15-Jähriger ausgegeben haben. Nun muss sich arbeitslose Landschaftsgärtner wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern am 12. August vor dem Detmolder Landgericht verantworten. „Er sitzt seit März dieses Jahres in U-Haft und war 2018 wegen ähnlicher Delikte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden“, sagt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.

Angeklagter berichtet Mädchen von seinen sexuellen Fantasien

Doch die Verurteilung war anscheinend nicht abschreckend genug, denn nur kurze Zeit später im November 2020, er stand noch unter Bewährung, suchte der Lemgoer wieder sexuellen Kontakt zu Minderjährigen in den sozialen Medien. Die Eltern von Jugendlichen erstatteten Strafanzeige. Der Lemgoer hatte den Mädchen von seinen sexuellen Fantasien erzählt und sie dazu aufgefordert sexuelle Handlungen an sich durchzuführen zudem soll der Angeklagte ihr einzelne Handlungsanweisungen gegeben haben. Auf Nachfrage eines Mädchens, warum sie dies tun solle, habe der Angeklagte erwidert, dass ihn das „geil“ mache. So soll er die Mädchen u.a. angewiesen haben, einen Finger nass zu machen und „in den Po“ zu stecken. Die Zwölfjährige und 13-Jährige seien zum Schein auf die Aufforderungen des Angeklagten eingegangen, hätten tatsächlich aber keine sexuellen Handlungen an sich vorgenommen und sich kurz darauf ihren Eltern anvertraut, erklärt Vetter.

„Mein Mandat wird gestehen, um den Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen.“

Dr. André Pott, Verteidiger des Angeklagten

Ebenfalls im November 2020 soll der Angeklagte in gleicher Weise Kontakt zu einer seinerzeit 12-Jährigen aufgenommen haben. Anfang Januar 2021 sollen sich beide per WhatsApp über sexuelle Themen ausgetauscht haben, u.a. soll der Angeklagte der Zeugin angeboten haben, ihr dabei zu helfen, einen Orgasmus zu bekommen. Die Jugendliche soll dem Mann – wie von ihm gewollt – zwei Videos geschickt haben, in denen sie an ihren Brüsten und im Vaginalbereich manipuliert. Der Angeklagte habe daraufhin geschrieben, er finde es „geil“, wenn sie sich fingere.
Ob er die Aufnahmen weiter verkauft oder verbreitet hat, dazu wollte sein Anwalt Dr. André Pott aus Detmold nichts sagen. „Mein Mandat wird gestehen, um den Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen“, erklärt Pott. Der Detmolder Rechtsanwalt hatte den Angeklagten bereits 2018 verteidigt und zeigt sich überrascht über die erneuten Übergriffe: „Ich dachte, dass er es damals verstanden hat.“ Aber die Hoffnung auf eine erneute Bewährungsstrafe will Pott nicht aufgeben.

Wie gehen die Täter vor?

Cybergrooming läuft häufig nach ähnlichen Mustern ab. Die Täter nehmen über Social-Media-Plattformen wie etwa Instagram, Snapchat, TikTok und Knuddels oder über die Chatfunktion von Online-Spielen gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf. Dabei geben sie sich meist als Gleichaltrige aus und bauen Vertrauen zu ihren Opfern auf, zum Beispiel indem sie gleiche Interessen vortäuschen, Komplimente machen und sich als gute Zuhörer und Ansprechpartner für Probleme erweisen.
Auf diese Weise bringen die Täter ihre Opfer in eine emotionale Abhängigkeit. Schließlich fragen sie zum Beispiel nach Aussehen und sexuellen Erfahrungen und fordern die Mädchen und Jungen zum Versenden freizügiger Fotos oder zu sexuellen Handlungen vor der Kamera auf. Manche Täter nutzen anschließend das Bild- und Videomaterial, um ein persönliches Treffen zu erpressen.

Wie können Jugendliche geschützt werden?

Kinder und Jugendliche sollten ausreichend über die Gefahren bei der Online-Kommunikation und beim Veröffentlichen von persönlichen Daten und Fotos im Internet aufgeklärt werden. Um potenzielle Risiken besser einschätzen und mit Ihrem Kind auf Augenhöhe kommunizieren zu können, kann es helfen, wenn Sie sich selbst bei den entsprechenden Plattformen anmelden.
Fälle von Cybergrooming sollten Sie beim Betreiber der Plattform und bei den Meldestellen jugendschutz.net und internetbeschwerdestelle.de oder der Polizei melden. Als Beweismittel können Screenshots der Chatverläufe mit Uhrzeit und Datum dienen.

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