Tod des Pflegesohns: Langer Streit ums Erbe von Julian

Im Sommer 2016 besuche ich zum ersten Mal die zehnköpfige Familie Müller am Ortsausgang von Leopoldstal – sie lebt in einem Haus mit Tisch für zwölf Personen, mit einem Therapieraum einschließlich Bällchenbad, mit Spielzimmer und großer Küche. Hühner, Kaninchen, Schafe, drei Hunde, zwei Ponys und eine Kuh gehören dazu. Tiere zur Therapie – Hühnergegacker als akustische Anreize für die schwerstbehinderten und pflegebedürftigen Kinder oder als Streichelkontakte und die anderen, um Wahrnehmungsstörungen zu überwinden. Gleichzeitig lernen die Kinder, Verantwortung zu übernehmen. Der Alltag ist straff durchorganisiert. Spielzeit mit den Kindern ist von 16 bis 18 Uhr, eingekauft wird gleich kistenweise. „Obst und Gemüse sind nicht nur für uns, sondern auch für die Tiere. Es ist schön zu teilen“, sagt Margitta Müller.

„Als vor 28 Jahren unser älteste Sohn, Nathanael, geboren wurde, da war ich so dankbar, dass er gesund ist. Da wollten wir ein behindertes Adoptivkind aufnehmen.“

Maargitta Müller, Krankenschwester und Pflegemutter

Ich bin beeindruckt, sprachlos – die einzige Frage, die mir in dem Moment einfällt: Warum? Margitta Müller, damals 53-Jahre, schaut mich an, lächelt: „Als vor 28 Jahren unser älteste Sohn, Nathanael, geboren wurde, da war ich so dankbar, dass er gesund ist. Da wollten wir ein behindertes Adoptivkind aufnehmen.“ Sie wie auch ihr Mann Thomas sind Krankenpfleger von Beruf, mit Erfahrungen in der Kinderpsychiatrie. Erfahrungen, die ihnen – vor einem überzeugten christlichen Hintergrund – keine andere Wahl ließen als zu handeln. „Wir haben uns nicht entmutigen lassen“, fügt die Krankenschwester hinzu. Sprüche wie „muss das denn noch sein“ oder ähnliches, kritische Kommentare von Nachbarschaft und Jugendamt nehmen die Müllers zur Kenntnis, sie blieben aber ohne Nachhall.

Erinnerungen schöne und entspannte Tage der Familie Müller.

Doch schön ist der Alltag der Müllers nicht immer – in den Folgejahren haben wir immer wieder Kontakt, weil Mediziner die Behandlung der Kinder verweigern, Behörden ausstehende Zahlungen nicht leisten und nach dem Tod des knapp 22-jährigen schwerstbehinderten Pflegesohns Julian Ende 2019, die Pflegefamilie „ihren Sohn“ nicht beerdigen darf. „Es ist wirklich schlimm. Nach seinem Tod hatten wir als Pflegefamilie keinerlei Rechte mehr“, erinnert die heute 58-Jährige. Julians Leichnam sei verbrannt worden und die Urne habe wochenlang im Bestattungsunternehmen gestanden, weil niemand die Bestattungskosten übernehmen wolle, erinnert sich Margitta Müller.

„Wir warten immer noch auf unsere ausstehenden Gehälter von mehr als 7000 Euro, die eigentlich aus dem Erbe, das der Vater erhalten hat, gezahlt werden sollten.“

Margitta Müller, Pflegemutter

Im Alter von acht Monaten sei Julian als Pflegekind aufgenommen worden, nachdem er von der leiblichen Mutter „geschüttelt und misshandelt“ worden sei. „Durch die Übergriffe der Mutter war er mehrfach schwerstbehindert, blind und rundum auf Hilfe angewiesen“, sagt Pflegevater Thomas Müller. Julian habe über die Jahre Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. „Davon wurden wir als seine Pfleger und auch notwendige Anschaffungen bezahlt“, erklärt die Pflegemutter. Sie wie auch ihr Mann sind gelernte Krankenpfleger, mit Erfahrungen in der Kinderpsychiatrie. Um die Verwaltung des Geldes habe sich eine vom Gericht bestellte Betreuerin gekümmert. Es sei nicht alles Geld ausgegeben worden, da die Betreuerin es zugunsten von Julian gespart habe. „Sie hatte zum Beispiel eine Urlaubsreise mit zwei Betreuungspersonen nicht genehmigt“, erinnert sich Thomas Müller.

Leiblicher Vater von Julian soll trotz Einladung nicht zur Beerdigung gekommen sein

Alles Ersparte – nach Meinung der Müllers eine fünfstellige Summe – sei nach einer gerichtlichen Entscheidung, das die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt habe, an den leiblichen Vater von Julian gegangen, der sich nie um den Sohn gekümmert habe und noch nicht mal, trotz Einladung, zur Beerdigung von Julian gekommen sei. „Wir warten immer noch auf unsere ausstehenden Gehälter von mehr als 7000 Euro, die eigentlich aus dem Erbe, das der Vater erhalten hat, gezahlt werden sollten“, schimpft Margitta Müller. Doch Julians Vater denke gar nicht daran, die ausstehende Gehälter zu bezahlen. „Wir haben die Beerdigung organisiert und pflegen weiterhin unentgeltlich das Grab von Julian. Wahrscheinlich haben wir auch die Beerdigungskosten selbst getragen, weil der Vater das Geld fürs Grab von dem uns zustehenden Gehalt bezahlt hat“, glauben die Müllers.
Der Vater von Julian war trotz intensiver Bemühungen nicht erreichbar. Jetzt hat die Familie einen Anwalt eingeschaltet, der für „Gerechtigkeit“ sorgen soll. „Ich fühle, dass das im Sinne von Julian gewesen wäre, denn wir sind seine Familie und waren jede Sekunde für ihn da“, sagt die 58-Jährige.
Fotos: Bernhard Preuss

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