Schüler haben trotz einer hohen Corona-Inzidenz keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Einen entsprechenden Eilantrag eines Schülers hat die 7. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt. Der Schüler einer weiterführenden Schule in Düsseldorf wollte vom Präsenzunterricht befreit werden, weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche in der Landeshauptstadt über dem Wert von 100 liegt.
Zur Begründung führte die Kammer unter anderem aus, dass sich aus der Corona-Betreuungsverordnung kein solcher Anspruch herleiten lasse. Der Kläger habe auch nicht mittels Attest belegen können, dass für ihn oder seine Angehörigen bei einer Corona-Infektion eine besondere Gefahr bestehe.
Schutzinstrumente für den Schulbereich sind Tests, Maskenpflicht und Abstandsregeln
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Infektionslage habe die Durchführung von Präsenzunterricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich Vorrang, so das Gericht, das die Entscheidung heute bekannt gab. Der Staat verletze hier nicht seine Pflichten zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Denn der Gesetzgeber habe für den Schulbereich hinreichende Schutzinstrumente zur Verfügung gestellt, etwa durch regelmäßige Tests, Maskenpflicht und Abstandsregeln. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
(AZ: 7 L 1811/21)