Es fallen Begriffe wie: „Guantanamo für Füchse, Dauertierquälerei samt Todesangst“. Mit diesen Bezeichnungen kämpfen Tierschützer seit Jahren für die Schließung der Schliefenanlage in Lemgo. Dort werden Hunde für die „Baujagd“ abgerichtet, indem sie in einem Tunnelsystem Füchse aufspüren müssen. Nachdem die Tierschutzorganisation „Peta“ im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen den Teckelclub gestellt hatte, hat nun die Detmolder Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ralf Hohmeier, Vorsitzender des Teckelklubs, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben. Der Teckelklub weiß nichts von einer Anklage und will nun erst mal die Akten einsehen.

Peta: „Diese schlimmen Aufnahmen, die wir anonym erhalten haben, liegen auch den Behörden vor. Die Bilder zeigen Füchse, die in der Anlage gequält werden“, sagt Nadja Michler, Peta-Pressesprecherin. Die Anlage in Lemgo sei schon seit Jahren für tierschutzwidrige Zustände bekannt. „Das Tierschutzgesetz untersagt es, ein Tier an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten oder ein Tier auf ein anderes zu hetzen. Ich hoffe, dass mit dieser Anklage das blutige Hobby der Jagd endlich ein Ende findet“, so Michler. In einigen europäischen Ländern seien Schliefenanlagen aus Tierschutzgründen längst verboten, während es in Deutschland noch etwa 100 Einrichtungen dieser Art gebe, die meist fernab von der Öffentlichkeit gelegen seien. Die lippische Schliefenanlage, gegründet 1950, sei die älteste in Deutschland.
Es sei ein großer Erfolg, dass die Detmolder Staatsanwaltschaft gegen den Hauptverantwortlichen der Schliefenanlage in Lemgo nun Anklage erhoben habe. „Schliefenanlagen verstoßen grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz, denn die dort gefangenen Füchse werden der Natur entrissen und zu Zwecken der Jagdhundeausbildung für die grausame Baujagd ein Leben lang in Angst und Schrecken gefangen gehalten“, erklärt Michler. Sie hoffe, dass die Anklage ein Präzedenzfall werde sowie Schliefenanlagen und Fuchsjagden endlich bundesweit verboten würden.
Teckelklub will sich erst nach Prüfung der Anklage äußern
Teckelklub: Auf Anfrage will sich der Lemgoer Teckelclub zu der Anklage nicht äußern, da man erst über die Medien von der Entscheidung der Detmolder Staatsanwaltschaft erfahren habe. Der Verein möchte sich erst nach Einsicht der Akten öffentlich äußern. Der Klub mit aktuell rund 140 Mitgliedern habe sich nichts vorzuwerfen und auch nichts zu verbergen. Kenner der Szene, die anonym bleiben wollen, berichten, dass der Verein seit 2017 zwei Füchse – „Lilli“ und „Lotta“ in seiner Obhut habe. Den Füchsen gehe gut. In der Anlage würde kein Tier gequält und auch das Kreis-Veterinäramt, das unangemeldete Untersuchungen durchführe, sei bei allen Prüfungen, die ein bis zwei Mal jährlich durchgeführt würden, dabei. Zudem habe seit rund zwei Jahren keine Prüfung mehr stattgefunden.
Bereits 2018 seien die „selbsternannten Tierschützer von Peta“ mit einer Klage vor dem Lemgoer Amtsgericht gescheitert. Die hatten dem damaligen Schliefenwart mangelhafte Versorgung der Füchse vorgeworfen. Da die Tierschutzrechtler keine Beweise vorlegen konnten, endete das Verfahren mit einem Freispruch.

Staatsanwaltschaft Detmold: „Uns liegt eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige aus dem vergangenen Jahr vor. Aufgrund eines Videos des Kreisveterinäramtes vom 23. November 2018 haben wir nun Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben“, bestätigt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Die Aufnahmen zeigten ein völlig verängstigtes Tier, das mit Stöcken durch das System der Schliefenanalge getrieben werden und Todesangst habe. Warum die Veterinäre, die vor Ort waren, angesichts dieser Bilder nicht sofort eingeschritten seien, könne er nicht sagen. Oberstaatsanwalt Vetter rechnet nun mit einem Verfahren vor dem Lemgoer Amtsgericht – dem Angeklagten drohten Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Vetter betont, dass es bei dem Prozess nicht um die Schließung der Lemgoer Schliefenanlage gehe, diese Entscheidung könne nur der Kreis Lippe treffen.