Urteil rechtskräftig: Liebe zur Prostituierten und Corona-Betrug bringt Mann ins Gefängnis

Im Januar dieses Jahrs hatte das Bielefelder Landgericht den damals 64 Jahre alten Automechaniker aus Detmold wegen versuchten Mords, versuchter Brandstiftung sowie Sachbeschädigung zu einer Freiheitststrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte aus verschmähter Liebe mehrfach mit einer scharfen Waffe von von außen auf den Herforder Nachtclub „Moonlight“ geschossen sowie später in einer Garage in Bünde Feuer gelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Bielefelder Urteil nun bestätigt.

„Der Mann war sein Leben lang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bisher er sich im Bordell in eine Prostituierte verliebte.“

Martin Rother, Verteidger des Detmolders

Die Richter in Bielefeld hatten in der Urteilsfindung auch ein Urteil des Detmolder Amtsgerichts berücksichtigt, dass den Detmolder wegen Betrugs zu einer elfmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, weil er im April im vergangenen Jahres zu Unrecht Corona-Soforthilfe beantragt und 9.000 Euro bekommen hatte. Als der Mann, verheiratet, dreifacher Vater und Automechaniker im Mai nochmals weitere 15.000 Euro für seinen fiktiven Gartenbaubetrieb beantragte, schöpften Beamtinnen der Detmolder Bezirksregierung Verdacht, stoppten die Zahlungen und erstatteten Anzeige. Aus Liebe zu einer Prostituierten, die im Herforder Bordell „Moonlight“ arbeitete, soll er den Betrug begangen, um dort seine Schulden zu begleichen. „Der Mann war sein Leben lang nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Er hat ein völlig unbescholtenes Leben geführt. Bis er sich 2018 im Herforder Bordell ‚Moonlight‘ in eine 47-jährige Prostituierte verliebte“, sagt sein Verteidiger Martin Rother .
Der Detmolder interpretierte das Verhältnis als echte Liebesbeziehung – mit seinen Gefühlen ging eine sich steigernde Eifersucht einher. Die Situation eskalierte als der Kfz-Mechaniker erfuhr, dass seine Herzdame anderweitig gebucht war. Der eifersüchtige Stammfreier pöbelte, wurde rausgeschmissen und erhielt Hausverbot. Er schmiedete Rachepläne. Am 30. Dezember 2018 feuerte er schließlich in den Morgenstunden mit einem Schrotgewehr auf ein Fenster des Bordells. Doch prallten die Kugeln von der heruntergelassenen Jalousie ab und richteten keinen nennenswerten Schaden an.

Seine Frau trennt sich nach 30 Jahren Ehe – nun muss er die Haftstrafe antreten

Am 25. Januar dieses Jahres verurteilte das Bielefelder Landgericht den 64-Jährigen wegen versuchten heimtückischen Mords, illegalem Waffenbesitz, Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren – gegen dieses Urteil legte der Detmolder, der derzeit in U-Haft sitzt, Revision ein. „Ich sehe gute Chancen, dass das Urteil in Karlsruhe aufgehoben wird, denn mein Mandat bestreitet die Tat. Es war kein versuchter Mord, sondern genau das Gegenteil“, sagt Rother. Seine Frau hat sich nach 30 Jahren Ehe getrennt, das Verhältnis zu den Kindern zerbrochen, die finanziellen Verhältnisse zerrüttet.
Der BGH hat nun die Revision des Angeklagten verworfen und das Bielefelder Urteil bestätigt; es ist somit rechtskräftig.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: