Tierquälerei: Prozess gegen Teckelklub Lemgo im März

Im Lemgoer Teckelklub sollen Füchse nicht artgerecht gehalten worden sein. Sie werden zur Ausbildung von Jagdhunden gejagt. Die Staatsanwaltschaft Detmold hatte im September Anklage erhoben – jetzt steht auch der Prozesstermin vor dem Lemgoer Amtsgericht fest – am Donnerstag, 31. März 2022, um 9.40 Uhr muss sich der Vereinsvorsitzender Ralf Hohmeier wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Teckelklub: Juristisch vertreten wird der Vereinsvorsitzende, der dem Klub mit derzeit 140 Mitgliedern führt, durch Rechtsanwalt Stefan Braß aus Holzminden. „Wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit der Öffentlichkeit gemacht, da mein Mandant nicht korrekt dargestellt wurde. Wir geben derzeit keinen Kommentar ab“, sagt Braß. Kenner der Szene, die anonym bleiben wollen, berichten, dass der Verein seit 2017 zwei Füchse – „Lilli“ und „Lotta“ in Obhut habe. Den Füchsen gehe gut. In der Anlage würde kein Tier gequält und auch das Kreis-Veterinäramt, das unangemeldete Untersuchungen durchführe, sei bei allen Prüfungen, die ein bis zwei Mal jährlich durchgeführt würden, dabei. Zudem habe es seit zwei Jahren keine Prüfung mehr stattgefunden.
Bereits 2018 seien die „selbsternannten Tierschützer von Peta“ mit einer Klage vor dem Lemgoer Amtsgericht gescheitert. Die hatten dem damaligen Schliefenwart mangelhafte Versorgung der Füchse vorgeworfen. Da die Tierschutzrechtler keine Beweise vorlegen konnten, endete das Verfahren mit einem Freispruch.

Nadja Michler, Sprecherin der Tierschutzorganisation Pete, begrüßt den Prozessgegen den Teckelklub Lemgo. Foto: Peta

Peta: „Wir sind sehr froh, dass es nun zum Prozess kommt und ich werde auf jeden Fall mit einige Mitgliedern und unserem Juristen vor Ort sein“, sagt Nadja Michler, Peta-Sprecherin. Diese schlimmen Aufnahmen, die Peta anonym erhalten haben, lägen auch den Behörden vor. Die Bilder zeigten Füchse, die in der Anlage gequält würden. Die Anlage in Lemgo sei schon seit Jahren für tierschutzwidrige Zustände bekannt. „Das Tierschutzgesetz untersagt es, ein Tier an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten oder ein Tier auf ein anderes zu hetzen. Ich hoffe, dass mit dieser Anklage das blutige Hobby der Jagd endlich ein Ende findet“, so Michler. In einigen europäischen Ländern seien Schliefenanlagen aus Tierschutzgründen längst verboten, während es in Deutschland noch etwa 100 Einrichtungen dieser Art gebe, die meist fernab von der Öffentlichkeit gelegen seien. Die lippische Schliefenanlage, gegründet 1950, sei die älteste in Deutschland.
Es sei ein großer Erfolg, dass der Hauptverantwortliche der Schliefenanlage in Lemgo auf die Anklagebank müsse. „Diese Anlagen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, denn die dort gefangenen Füchse werden der Natur entrissen und zu Zwecken der Jagdhundeausbildung für die grausame Baujagd ein Leben lang in Angst und Schrecken gefangen gehalten“, erklärt Michler. Sie hoffe, dass die Prozess zu einem Präzedenzfall werde sowie Schliefenanlagen und Fuchsjagden endlich bundesweit verboten würden.

Oberstaatsanwalt Ralf Vetter bestätigt den Prozesstermin gegen den Vereinsvoristzenden Ralf Hohmeier wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetze im Frühjahr kommenden Jahren. Archivfoto: Bernhard Preuss

Staatsanwaltschaft Detmold: „Uns liegt eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige aus dem vergangenen Jahr vor. Aufgrund eines Videos des Kreisveterinäramtes vom 23. November 2018 haben wir im September Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben und ist der Prozess terminiert“, sagt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Die Aufnahmen zeigten ein völlig verängstigtes Tier, das mit Stöcken durch das System der Schliefenanalge getrieben werden und Todesangst habe. Warum die Veterinäre, die vor Ort waren, angesichts dieser Bilder nicht sofort eingeschritten seien, könne er nicht sagen. Dem Angeklagten drohten Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Vetter betont, dass es bei dem Prozess nicht um die Schließung der Lemgoer Schliefenanlage gehe, diese Entscheidung könne nur der Kreis Lippe treffen.

Ein Kommentar zu “Tierquälerei: Prozess gegen Teckelklub Lemgo im März

  1. Zitat: „…betont, dass es bei dem Prozess nicht um die Schließung der Lemgoer Schliefenanlage gehe, diese Entscheidung könne nur der Kreis Lippe treffen“.
    Was denkt der Herr Staatsanwalt denn wohl, wie es in Zukunft dort zugehen wird? Diese Praktiken sind in jeder dieser Anlagen üblich, denn kein Fuchs geht gern freiwillig in diese Röhren, in denen er (erfahrgsgemäß) enormem Stress und Todesangst ausgesetzt ist. Dass es sich bei diesen Anlagen generell um tierschutzwidrige Handlungen geht, ist bereits im Tierschutzgesetz verankert. „es ist veboten ein Tier auf ein anderes zu hetzen“
    Aber die Lobby der Grünröcke hat ja offenbar einen Sonderstatus, und den nicht nur in dieser Hinsicht.

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