Händeringend werden Ärzte gesucht – in Krankenhäusern, ländlich gelegenen Praxen, aber auch hinter Gittern. Dort wo Mediziner Mangelware sind, ruhen Hoffnungen auf der Telemedizin: Auch im Justizvollzug ist die Videosprechstunde für Insassen seit 2020 im Probebetrieb. Nach Informationen des NRW-Justizministeriums läuft das Pilotprojekt so erfolgreich, dass künftig alle 35 Anstalten in NRW ein medizinisches Angebot per Video bekommen sollen. Für die rund 160 Insassen des Detmolder Gefängnisses soll es 2023 so weit sein.

„Ich finde es sehr gut, dass das Vorhaben nun in allen Justizvollzugsanstalten umgesetzt werden soll“, sagt Oliver Burlage, Leiter der Detmolder JVA. Die Einrichtung habe derzeit eine halbe Arztstelle besetzt und beschäftige fünf Pflegekräfte.
In allen nordrhein-westfälischen Gefängnissen soll es künftig ein medizinisches Angebot per Videosprechstunde geben. Nach guten Erfahrungen mit einem Modellprojekt zur Telemedizin in bisher sieben Justizivollzugsanstalten sollen mit Beginn des Jahres 2022 zwölf weitere Anstalten angeschlossen werden, teilte das Justizministerium mit. Im Januar 2023 soll dann ein Telemedizinangebot für die verbleibenden 16 Haftanstalten im Land eingerichtet werden. Für das dann landesweite Programm sind ab dann jährlich 2,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Technik war seit Frühjahr 2020 zunächst in sieben Haftanstalten als ausdrückliche Ergänzung zur Präsenzmedizin erprobt worden. Dank der digitalen Angebote können Gefangene per Video rund um die Uhr Zugang zu einer ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten und innerhalb der Gefängnismauern erhalten. Dabei können auch digitale medizinische Geräte zum Einsatz kommen. Die Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes, die vor Ort sind, arbeiten dem per Video zugeschalteten Arzt dann zu.
Telemedizin spart Geld und erhöht Sicherheit
Die Auswertung des Pilotbetriebs habe gezeigt, dass die Gefangenenversorgung verbessert worden sei: Insbesondere konnten vorhandene Versorgungsengpässe reduziert werden, teilte das NRW-Justizminisiterium mit. Auch mussten kranke Gefangene seltener zu Ärzten außerhalb der Gefängnismauern gebracht werden – das spare Personalressourcen und trage zur Sicherheit der Bürger bei.
Arzt in Präsenz bleibt Goldstandart
Trotz flächendeckender Einführung bleibe die persönliche medizinische Betreuung durch einen Arzt in Präsenz der Goldstandard, betonen die Verantwortlichen. In Bereichen, in denen die Sinneseindrücke des Arztes entscheidend seien, etwa beim Abtasten des Bauches, komme die Telemedizin an ihre Grenzen. Auch deshalb werden weiterhin Mediziner für den Justizvollzug gesucht: Allein 2021 seien 15 Ärzte und Ärztinnen eingestellt worden.