Über einen Fall, der unter Gürtellinie geht, musste nun das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entscheiden. Ein 24-jähriger Mann aus Kleve, dem 2003 im Alter von fünf Jahren wegen einer diagnostizierten Phimose operativ die Vorhaut am Penis entfernt wurde und der darunter bis heute leidet, kann von dem behandelnden Urologen keine 30.000 Euro Schmerzensgeld verlangen, hat jetzt„Vorhautentferung: Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen“ weiterlesen